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Lexikon

ZAHNIMPLANTOLOGIE

BERUFSFELD IMPLANTOLOGIE

Als Implantologe (lat. in: hinein, planta: Steckling) bezeichnet wird ein Zahnarzt, Oralchirurg, bzw. Mund-Kiefer-Gesichtschirurg, welcher für das Einsetzen von Zahnimplantaten, einer etablierten Therapieform für den Verlust verlorener Zähne, ausgebildet ist. Als Tätigkeitsbezeichnung ist der Begriff „Implantologe“ nicht geschützt und wird nicht öffentlich-rechtlich erteilt. Implantologe darf sich jeder Zahnarzt nennen, welcher im Studium der Zahnheilkunde eine Approbation erworben hat und sich damit qualifiziert hat sowohl das ganze Feld der Zahnmedizin zu praktizieren, als auch Implantate zu setzen. In Deutschland implantieren von rund 60000 Zahnärtzten etwa 5000-7000, was einem Prozentsatz von ca. 10-12% entspricht. An der Mehrheit der deutschen Universitäten bildet die Implantologie keinen Bestandteil der Ausbildung. Daher kann ein Zahnmediziner die Qualifikationen, welche notwendig sind, um ein kompetenter Implantologe zu werden erst postgradual erlangen.

Hier bietet sich eine Selektion an Zusatzausbildungen bzw. zusätzlichen Studiengängen an, um sich in die Materie zu vertiefen. So bieten einige Universitäten z.B. den „Master ofImplantologie“ an, einen zweijährigen Studiengang, welche jeweils 24 3-Tageskurse umfasst und mit dem Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit, welche mit eine Diplomarbeit vergleichbar ist, und einer Abschlussprüfung endet. Der Einsatz für jene zusätzliche Qualifikation zum Spezialisten ist sehr hoch, da alle Absolventen des Zahnmedizinstudiums beruflich bereits im Leben stehen und daher für die gleichzeitige Weiterbildung auch ein Großteil der privaten Freizeit geopfert werden muss.

Auch sind zum Themengebiet Implantologie Vereinigungen, wie z.B. die Deutsche Gesellschaft für Implantologie vorhanden, in denen sich u.A. um einen Erfahrungsaustausch bemüht wird. Auch bescheinigen die Vereine Fortbildungen und können Fach-Zertifikate ausstellen, welche der Zahnarzt als Zusatzbezeichnungen – z.B. „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ – führen kann.

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