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Lexikon

TRAUMA

VERLETZUNGEN DURCH ÄUSSERE GEWALTEINWIRKUN

Als Trauma wird in der Zahnmedizin eine Verletzung bezeichnet, welche durch Gewalteinwirkung zustande gekommen ist. Diese durch äußere Einflüsse ausgelösten Traumata können Frakturen im Gebiss auslösen, für Risse in der Zahnkrone verantwortlich sein oder eine Zahnlockerung bzw. den vollständigen Ausfall eines Zahns nach sich ziehen. Außerdem kann ein Trauma die Mundschleimhaut, Weichteile, wie Lippen und Wangen oder sogar den Kieferknochen betreffen.

Durch ein Traum wird in den häufigsten Fällen eine Pulpaschädigung ausgelöst, welches später oft regressive Veränderungen dieser bis hin zur Nekrose nach sich zieht.

Der Begriff „traumatische Okklusion“ bezeichnet eine gestörte Schließbewegung der Kieferhälften.
Das Gebiet der Traumatologie setzt sich mit Verletzungen auseinander, welche durch entsprechende Umstände zustande gekommen sind

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