Zum Hauptinhalt springen
Lexikon

RÖNTGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT

AUFNAHME EINES ZAHNÄRZTLICHEN RÖNTGENBILDS BEI SCHWANGEREN BEDENKLICH?

Solang die Notwendigkeit einer Röntgenaufnahme nicht unerlässlich ist wird von den meisten Zahnärzten davon abgesehen dieses während einer Schwangerschaft aufzunehmen. Röntgenaufnahmen werden also nur dann angefertigt, wenn zwingender Bedarf dafür besteht.

Gerade im ersten Trimenon (Woche 12-14) sollte es vermieden werden die Schwangere mit Röntgenstrahlung in Kontakt zu bringen, da sich in dieser Zeit die Organe des Ungeborenen ausbilden.

Die effektive Dosis, welcher man bei der Aufnahme eines Einzelzahnbildes ausgesetzt ist beträgt 0,005 mSv, die bei Panoramaschichtaufnahmen 0,06 mSv. Als Vergleichswert lässt sich ein Flug von New York nach Tokio anführen, bei welchem die Strahlenbelastung mit 0,15 mSv somit größer ist.

Eine schonendere Option zu den herkömmlichen Röntgenaufnahmen bietet die Technik der digital aufgenommenen Röntgenbilder, mit welchen eine deutlich niedrigere Strahlenbelastung einhergeht. Diese Methode, über welche wir in unserer Praxisklinik verfügen, empfehlen wir gerade schwangeren Patientinnen.

Wie viel Strahlenbelastung sich während einer Schwangerschaft letztendlich ausgesetzt wird muss individuell für sich selbst entschieden werden, grundsätzlich wird jedoch empfohlen diese möglichst gering zu halten.

Zurück zur Listenansicht