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Lexikon

PROTHESE

DEFINITION, ZAHNPROTHESEN

In der Zahnmedizin bezeichnet man eine Zahnprothese oftmals auch kurz als Prothese. In der allgemeinen Medizin steht der Begriff Prothese für einen künstlichen Ersatz für fehlende Gliedmaßen. Funktionell sind Prothesen auf dieselbe Weise verwendbar, wie das Organ, welches sie ersetzten sollen und können sowohl festsitzend, wie aber auch abnehmbar sein.

Hierbei bildet die Zahnprothese ein Beispiel für herausnehmbaren, abnehmbaren Ersatz für – durch Zahnverlust – fehlende Zähne. Die Zahnprothese dient dem Patienten dazu, wieder normal essen und sprechen zu können.
Allgemein wird mit Zahnersatz jeglicher Ersatz für fehlende, natürliche Zähne bezeichnet.

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