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Lexikon

VERSORGUNG EINZELNER, VERLORENER ZÄHNE

Das Einzelimplantat (bzw. Einzelzahnimplantat) bezeichnet einen fest sitzenden Zahnersatz, welcher einen einzelnen, verlorenen Zahn ersetzt.

Gerade in Fällen, wie z.B. dem Fehlen der letzten Backenzähne ist das Einsetzten mindestens eines Einzelimplantats als Zahn- bzw. Zahnwurzelersatz unabdinglich, da eine festsitzende Zahnbrücke nur so sicheren Halt finden kann.

Der Vorteil einer Versorgung mit Einzelimplantaten liegt darin, dass die darum liegenden Nachbarzähne geschont werden und nicht – wie beispielsweise bei einer Brückenverankerung – beschliffen werden müssen. Gerade auch bei Verlust eines Frontzahnes sind Einzelimplantate eine häufig zu bevorzugende Lösung, da sie ästhetisch und aufgrund der Schonung der Nachbarzähne vorteilhafter sind.

Gesetzt wird diese Art von Implantat in der Regel unter lokaler Betäubung, da hier nur eine kurze Operation vorgenommen werden muss. Eine Vollnarkose ist bei dieser Versorgung unüblich, kann jedoch als Option miteinbezogen werden, sollte ein Eingriff unter örtlicher Betäubung, z.B. bei einem Angstpatienten, nicht möglich sein. Sinnvoll ist es unter diesen Umständen dann allerdings auch eine Behandlung im Dämmerschlaf in Erwägung zu ziehen.

Empfohlen wird der Ersatz verlorener Zähne durch Implantate allerdings lediglich erwachsenen Patienten, da es bei Kindern und Jugendlichen, aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Kieferwachstums, zu Anomalien hinsichtlich das weiteren Kieferknochenwachstums kommen kann, wenn ein Implantat eingesetzt wird. Daher sollte bei Mädchen mind. bis zum 14. Lebensjahr, bzw. bei Jungen bis zum 16. Lebensjahr gewartet werden.

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