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Lexikon

MINIMALINVERSIVE BEHANDLUNG ZUR ANBRINGUNG VON ZAHNERSATZ

Unter einer Dreiviertelkrone versteht man einen fest angebrachten Zahnersatz, welcher zu den sogenannten Teilkronen gehört. Dies sind Kronen, welche nur eine oder mehrere Seiten, wie auch die Kaufläche des Zahns überkronen.

Oftmals wird eine Dreiviertelkrone eingesetzt, wenn der zu behandelnde Zahn noch so viel Zahnsubstanz aufweist, dass eine vollständige Überkronung nicht nötig ist, jedoch aber nicht mehr genügend Zahnsubstanz hat, um eine Behandlung lediglich mit einem Inlay durchführen zu können.

Voraussetzung, welche gegeben sein muss, um eine Dreiviertelkrone anbringen zu können ist, dass der Zahn an seiner äußerlich sichtbaren Oberfläche nicht zerstört ist. Dies sichert auch ein ästhetisch schönes Ergebnis ab, da die Zahnfarbe erhalten bleibt und nicht in einem weiteren Arbeitsschritt an die der Nachbarzähne angepasst werden muss. Des Weiteren gelten Dreiviertelkronen als vergleichsweise schonend im Bezug auf die noch verbleibende, gesunde Zahnsubstanz. Daher wird bei dieser Art der Behandlung von einer minimalinvasiven Behandlung gesprochen.

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