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Lexikon

REGELMÄSSIGE PROPHYLAXE UND HÖCHSTMÖGLICHER ZUSCHUSS ZU ZAHNERSAT

Das von der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellte Bonusheft dient dazu unter gewissen Umständen mehr Zuschuss von der Krankenversicherung zu benötigtem Zahnersatz bzw. Implantaten zu erhalten. Diese Umstände sind erfüllt, wenn der Patient durch, im Bonusheft vom Zahnarzt bestätigte, Kontrolluntersuchungen nachweisen kann, dass er sich diesen mindestens einmal im Jahr unterzogen hat. Diese Regelung gilt für Erwachsene, Kindern und Jugendlichen vom 6. Bis 18. Lebensjahr wird nahegelegt sich der zahnärztlichen Untersuchung zwei mal im Jahr zu unterziehen, um die Qualifikationskriterien erfüllen zu können.

Sollten diese Kontrolluntersuchungen über mehrere Jahre lückenlos stattgefunden haben bietet die Krankenkasse und die Zusatzversicherung höchstmöglichen Zuschuss, sollte Bedarf nach Zahnersatz bestehen.

Ein gesetzlich versicherter Patient hat üblicherweise einen Festzuschuss von 50%, welcher für die Regelversorgung beim Zahnarzt festgesetzt ist. War entsprechender Patient über die vergangenen 5 Jahre mindesten einmal jährlich bei der Kontrolluntersuchung wird ihm ein Zuschuss von 60% gewährleistet, hat er seit 10 Jahren keinen Termin versäumt steht ihm sogar ein Zuschuss von 65% zu. Dies aber nur für die gesetzlich festgelegte Regelversorgung. Dies bedeutet zum Beispiel für Kronen im Seitenzahnbereich nur den Zuschuss für unverblendete Metallkronen.

Wünscht der Patient weisse oder metallfreie Kronen, so ist dies vollständige Eigenleistung und muss privat bezahlt werden. Deshalb lohnt sich schon früh der Abschluss einer Zusatzversicherung.

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