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Lexikon

PLAN ZUM BEHANDLUNGSVORGEHEN – GRUNDLAGE FÜR KOSTENÜBERNAHME DER KASSE

Der Behandlungsplan (auch Heil- und Kostenplan) ist ein vom Zahnarzt individuell auf den Patienten angepasster Plan, der sowohl das Behandlungsvorgehen, als auch die dafür anfallenden Kosten vor Behandlungsbeginn festlegt. In ihm werden sowohl therapeutische, als auch terminliche Maßnahmen geregelt.

Der Behandlungsplan ist nötig, um die vom Zahnarzt geplanten Leistungen am Patienten, z.B. Zahnersatz, von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen.

Entweder der Patient selbst oder der behandelnde Zahnarzt muss diesen vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einreichen, um eine Genehmigung bzw. eine Ausrechnung des Festzuschusses / des Eigenanteils von dieser zu erhalten.

Das Behandlungsvorgehen muss genau angegeben sein, da die Krankenkasse den jeweiligen Festzuschuss direkt über die Regelversorgung gewährt.

In keinem Fall sollte der Plan mit einem Kostenvoranschlag verwechselt werden, da der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan präzise die einzelnen Schritte der geplanten Zahnbehandlung zu erkennen gibt.

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