Steuern und Zahnbehandlung

Steuern und Zahnbehandlung

Liebe Patienten!

Wussten Sie schon, dass Sie mit einer neuen Krone, Brücken mit Implantaten oder einer neuen Prothese auch Steuern sparen können?

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich Einkommens mindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommensteuergesetzes (EstG).

Dazu gehört auch der so genannte Eigenanteil beim Zahnarzt. Dieser wird, soweit er die zumutbare Belastung übersteigt (siehe Tabelle), vom steuerlichen Einkommen abgezogen. Bei der Jährlichen Lohn- oder Einkommensteuererklärung sollten entstandene Zahnersatz-Kosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.

Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Außergewöhnliche Belastungen

Höhe des jährlichen Gesamtbetrages (Beträge laut §33 EStG)

Gesamtbetrag der Einkünfte (Euro)       bis 15.340,00  bis 51.130,00  über 51.130,00

Alleinstehende (Grundtabelle)                          5 %             6 %              7 %

Verheiratete (Splittingtabelle)                          4 %             5 %               6 %

Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kindern               2 %             3 %               4 %

Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern         1 %             1 %               2 %

Ein Beispiel:

Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 2.200 Euro brutto hat eine steuerlich zu berücksichtigende Grenze von ca. 250 Euro pro Jahr. Überschreitet der Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnkronen, Zahnfüllungen oder kieferorthopädische Behandlungen diese Summe, so kann er den Überschuss als “außergewöhnliche Belastung” geltend machen.

Hinweis:

Zahnbehandlungen werden bei der Steuererklärung mit anderen außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet. Die zumutbare Belastung wird daher nur ein Mal gekürzt.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter  www.blzk.de.

Unter Patienten haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe des dort integrierten Rechners, online Ihre persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags zu ermitteln.

Oder nutzen Sie das Patiententelefon 0180-5211366

(immer mittwochs 15 Uhr bis 18 Uhr außer an Feiertagen und in den bayerischen Schulferien, die Beratung ist kostenlos, Telefongebühren: Festnetzpreis 14 Cent/Minute, Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Minute).

Oder per E-Mail: berater@blzk.de

Dies ist eine unverbindliche Information der

Praxis für Zahnheilkunde und Implantologie

München, Helene-Weber-Allee 19, 80637 München, Tel 089-1588100

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